Wie die TU Dortmund die Freiheit ihrer Forschung schützt: Der Ausschluss von Militärforschung

Seit 1991 dient die Forschung der TU Dortmund per Senatsbeschluss ausschließlich zivilen Zwecken, damals auf Antrag des Rektors. Was bedeutet diese Selbstverpflichtung heute? Vorträge und Diskussion über Zivilklauseln, akademische Selbstbestimmung und die Grenze zwischen Sicherheits- und Militärforschung.